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a) „Arbeitsergebnisse“ im Sinne dieses Vertrages sind insbesondere Programmierungen in Objekt- und Quellcodeform, Datensammlungen und Datenbanken, Benutzer- und Programmdokumentationen und Bedienungsanleitungen, sämtliche Script-Programmierungen, Designs, Entwürfe, Verfahren, Spezifikationen, Berichte und Konzepte.
b) „Individuell erstellte Arbeitsergebnisse“ sind die Arbeitsergebnisse bzw. sind diejenigen Bestandteile eines Arbeitsergebnisses, die AOE im Rahmen des Vertrages aufgrund einer spezifischen und ausdrücklichen Vereinbarung in Text- oder Schriftform und der Bezeichnung als „Individuell erstellte Arbeitsergebnisse“ mit dem Kunden, z.B. Leistungsscheine (ggf. unter Einschaltung Dritter), erstellt. Sie umfassen nicht mitintegrierte Standard-Arbeitsergebnisse von AOE oder von Dritten.
c) Standard-Arbeitsergebnisse“ im Sinne dieses Vertrages sind sämtliche nicht aufgrund einer spezifischen Vereinbarung mit dem Kunden entwickelte Arbeitsergebnisse oder Teile von Arbeitsergebnissen, die Gegenstand dieses Vertrages sind.
a) Ab dem Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung erhält der Kunde an den von AOE für den Kunden individuell erstellten Arbeitsergebnissen, soweit diese gesondert gemäß Ziffer 1. lit. b) beauftragt sind, das einfache, übertragbare, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte sowie unwiderrufliche Nutzungsrecht. Der Kunde ist berechtigt, diese zu vervielfältigen, zu bearbeiten, fort- und weiterzuentwickeln. AOE ist die Nutzung und Bearbeitung dieser Arbeitsergebnisse zu Zwecken des Vertrages gestattet.
b) „Für die im Rahmen dieses Vertrages überlassenen Standard-Arbeitsergebnisse räumt AOE dem Kunden ein nichtausschließliches, nicht-übertragbares Recht zur Nutzung ein. Alle sonstigen Rechte an den StandardArbeitsergebnissen und nachträglichen Ergänzungen verbleiben bei AOE bzw. dem originären Lizenzgeber der Standard-Arbeitsergebnisse.
Die Nutzung von Arbeitsergebnissen Dritter bzw. von Open Source Software richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechtsinhabers. Auf Wunsch werden die Lizenzbedingungen auch separat zur Verfügung gestellt. Bezieht der Lizenznehmer die Open Source Software direkt vom Rechtsinhaber, so erfolgt auch der Bezug der Lizenzbedingungen direkt beim Rechtsinhaber.
Der Kunde ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen von AOE die geltenden gesetzlichen, insbesondere TMG, Rundfunkstaatsvertrag, UWG, DSGVO, BDSG sowie andere relevante gesetzliche Vorschriften zu beachten. Für den Inhalt des Informationsangebotes ist allein der Kunde verantwortlich, es findet keine Vorabüberprüfung von Inhalten durch AOE statt. Der Kunde stellt AOE von allen Kosten frei, die ihr aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese vertraglichen sowie gegen gesetzliche Bestimmungen entstehen. AOE ist berechtigt, Inhalte, die gegen diese AGB oder geltendes Recht verstoßen unverzüglich zu sperren.